Auszeitraum

Jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
Jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.

Da die genannten Grundsätze leider nicht immer beachtet werden, wurde der Auszeitraum an unserer Schule als weiteres Mittel neben den üblichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen eingeführt.

Ziele: 

  1. Aufrechterhaltung einer ungestörten Lernatmosphäre zugunsten der leistungsbereiten Schüler
  2. Der des Unterrichts verwiesene Schüler hat die Möglichkeit, sein Verhalten in Ruhe zu überdenken und ins Positive zu verändern.

Ablauf:

Bevor ein Schüler in den Auszeitraum geschickt wird, wird er vom Lehrer in derselben Stunde wegen einer Unterrichtsstärung verwarnt. Anschließend hat er den Auszeitraum unverzüglich aufzusuchen. Dort soll er anhand der vorgegebenen Aufträge und Fragen des Rückkehrplans sein Verhalten in schriftlicher Form überdenken und eine konkrete Möglichkeit aufzeigen, wie eine solche Störung in Zukunft vermieden werden kann und wie er sich in Zukunft verhalten will.

Konsequenzen:

Falls ein Schüler drei Mal im Auszeitraum war, werden weitere Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen in Absprache mit den Lehrkräften, der Klassenleitung und der Schulleitung ergriffen.

Wichtig:

Der Schüler muss sich selbstständig informieren, welche Inhalte noch in der Stunde besprochen wurden und sich nach der Hausaufgabe erkundigen. Er hat sich auf die nächste Stunde vorzubereiten und kann in der nächsten Stunde abgefragt (mündlich / schriftlich) werden.