Grundsätze des Vertretungsunterrichts

Die Kreuzschule Heek ist bestrebt, im Vertretungsfall dafür zu sorgen, dass die Qualität des Unterrichts so weit wie möglich erhalten bleibt und so wenig Unterricht wie möglich ausfällt.

Dies wird durch folgende Regelungen erreicht:

  • Vorhersehbarer Ausfall von Unterricht muss spätestens 6 Tage vorher dem Konrektor in schriftlicher Form bekannt gegeben werden. Dadurch ist es möglich, Vertretungspläne so früh zu erstellen, dass eine zu vertretende Lehrkraft der Vertretung geeignetes Unterrichtsmaterial zur Verfügung stellen kann und Absprachen getroffen werden können. Im Falle einer ad hoc- Vertretung steht im Lehrerzimmer eine Sammlung von nach Fächern geordneten Arbeitsmaterialien zur Verfügung, auf den die Vertretungskraft zurückgreifen kann. Die Arbeitsmaterialien vermitteln Basiswissen und enthalten Aufgabenstellungen, die besonders motivierend sind.
  • Vertretungsunterricht wird -wenn möglich- von Lehrkräften erteilt, die entweder das jeweilige Fach unterrichten oder in der Klasse Unterricht erteilen. Stehen keine Lehrkräfte zur Verfügung, übernimmt i. d. R. die Lehrkraft der benachbarten Klasse die Betreuung. Grundsätzlich erfolgt eine Betreuung nur im Klassenraum. Die Klasse erhält in jedem Fall einen konkreten Arbeitsauftrag.

 

Mithilfe des Vertretungsplanprogramms ist es möglich, Vertretungsunterricht transparent, gerecht und qualitativ optimal zu organisieren.